Home Gemeinderatswahl 2010 - Sonntag, 14. März 2010

Gemeinderatswahl 2010 - Sonntag, 14. März 2010

Erstmals bei dieser Gemeinderatswahl:

Briefwahl

Das Inlands-Porto der Briefwahl trägt die Stadtgemeinde Ebreichsdorf!
Die Briefwahl ist nur mit eigenhändiger Unterschrift gültig!


Wichtige Informationen zur Gemeinderatswahl 2010

Als Neuerungen wurden 2 wichtige Änderungen des Gesetzes im NÖ Landtag beschlossen:

1. Wählen mit 16 Jahren: Wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, d.h. spätestens am 14.3.1994 geboren wurde, am Stichtag (14.12.2009) in Ebreichsdorf gemeldet war, österreichischer Staatsbürger oder Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist, ist wahlberechtigt.

2. Briefwahl
Bei der Gemeinderatswahl 2010 ist auch erstmals die Briefwahl möglich. Sollten Sie diese Möglichkeit nützen wollen, so haben Sie mehrere Möglichkeiten, mit einer WAHLKARTE Ihre Stimme abzugeben:

Vor dem Wahltag:
  • per Post
  • persönlich oder durch Boten am Gemeindeamt
  • im Gemeindebriefkasten

Am Wahltag:
  • durch Boten (jedoch nur im eigenem Sprengel)
  • zu Hause durch den Besuch der „Fliegenden Wahlbehörde“

Am Wahltag ist eine Abgabe der Wahlkarte am Gemeindeamt selbst oder im Gemeindebriefkasten nicht mehr möglich.

Sollten Sie die Möglichkeit der Briefwahl nützen wollen, müssen Sie persönlich oder schriftlich (online) eine WAHLKARTE anfordern. Die vor einiger Zeit zugestellte Wahlinformation ersetzt nicht die Wahlkarte.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fr. Lehner (02254 / 72218 141) oder Fr. Tuschek (02254 / 72218 142) od. email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Eine Online-Wahlkartenbestellung ist seit Anfang Februar unter www.ebreichsdorf.at möglich. Schriftliche Anforderung mittels beiliegendem Wahlkartenantrag.

WIE wird gewählt?

Bei der Gemeinderatswahl gibt es amtliche und persönliche (nichtamtliche) Stimmzettel.

Amtlicher Stimmzettel
Persönlicher Stimmzettel


Ein amtlicher Stimmzettel wird Ihnen am Wahltag im Wahllokal zur Verfügung gestellt.
Persönliche Stimmzettel können Sie auf andere Weise (per Post, persönlich überreicht usw.) erhalten. Sollten Sie mit einem persönlichen Stimmzettel wählen wollen, müssen Sie diesen zur Wahl mitbringen.
Für den Wahlvorgang gelten die gleichen Vorschriften wie bei allen anderen Wahlen (Identitätsfeststellung, im Wählerverzeichnis eingetragen, geheime Wahl usw.).

Wahlmöglichkeiten
Es gibt folgende Möglichkeiten zu wählen:

Wahl mit amtlichem Stimmzettel
  • Kennzeichnung einer Partei
  • Kennzeichnung einer Partei und zusätzlich
  • Vorzugsstimme für einen Kandidaten
  • Nennung eines Namens

Wahl mit persönlichem Stimmzettel
  • Stimmzettel mit Parteienbezeichnung
  • Stimmzettel mit Namensnennung (en)
  • Stimmzettel mit Parteienbezeichnung und Namensnennungen (en)

Für die Gemeinderatswahl gilt die Regelung NAME geht vor Partei, d.h. sollte (n) auf einem Stimmzettel ein oder mehrere Namen aufscheinen, so hat (haben) diese (r) Name (n) Vorrang vor einer allfälligen Parteienkennzeichnung. Der (die) Name (n) muss (müssen) jedoch einer wahlwerbenden Gruppe eindeutig zugeordnet werden können. Bei gleichen Namen müssen daher besondere Merkmale (Vorname, Geburtsjahr) angeführt werden, um diesen Namensstimmzettel als gültig einer Partei zuordnen zu können.

Was muss besonders beachtet werden?

Die Briefwahlkarte besteht aus einem amtlichen Stimmzettel, einem Wahlkuvert, einem Wahlkartenkuvert mit einem Feld für die Unterschrift und einem Überkuvert mit dem Adressaufdruck der Gemeindewahlbehörde Ebreichsdorf.
Zur Stimmabgabe müssen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und diese sodann in das Wahlkartenkuvert legen. Anschließend müssen Sie auf dem Wahlkartenkuvert eigenhändig in dem hierfür vorgesehenen Feld Ihre Unterschrift leisten. Das Wahlkartenkuvert samt dem Stimmzettel im Wahlkuvert legen Sie in das Überkuvert mit dem Adressaufdruck der Gemeindewahlbehörde und verschließen dieses.
Die Verwendung eines nichtamtlichen (persönlichen) Stimmzettels ist auch bei der Briefwahl möglich.